Startseite
Wir möchten darauf hinweisen, dass Hundekot auf Gehwegen und Grünflächen umgehend beseitigt werden muss.
Besonders betroffen ist der Verbindungsweg zum Spielplatz in der Weichselfeldgasse. Auch auf den Grünflächen und Wanderwegen in und außerhalb der Ortschaft ist dies ein wiederkehrendes Problem.
Hundebesitzer sind gesetzlich verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde an öffentlichen Orten sofort zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das NÖ Hundehaltegesetz stellt ein Zuwiderhandeln als Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Bitte nutzen Sie die von der Gemeinde aufgestellten Hundetoiletten („Sackerl fürs Gackerl“)!
Wir verweisen ausdrücklich auf §8, Abs. 2 des NÖ Hundehaltegesetzes.
Im Sinne einer harmonischen Dorfgemeinschaft hoffen wir auf Ihre Unterstützung, die durch Ihre Hunde verursachten Verunreinigungen im Ortsgebiet zu entfernen. Vielen Dank!
02.10.2024